Elternzeit aufteilen: Modelle, Elterngeld Plus, Partner-Monate

Elternzeit aufteilen: Modelle, Elterngeld Plus, Partner-Monate

Die Geburt eines Kindes verändert den Alltag grundlegend. Familien stehen vor der Frage, wie sie Beruf und Betreuung miteinander vereinbaren können. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bietet dafür einen gesetzlichen Rahmen. Es ermöglicht Müttern und Vätern, sich nach der Geburt eine berufliche Auszeit zu nehmen. Allerdings wirken die verschiedenen Varianten auf den ersten Blick komplex. Ein klarer Überblick hilft, die beste Lösung für die eigene Situation zu finden.

Insgesamt stehen jedem Elternteil bis zu 36 Monate Elternzeit zu. Diese lassen sich in maximal drei Zeitabschnitte gliedern. Bis zu 24 Monate davon dürfen zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegen. Beide Elternteile können ihre Auszeit gleichzeitig, nacheinander oder im Wechsel nehmen. Dabei besteht kein Zwang, die gesamten drei Jahre am Stück zu nutzen. Vielmehr erlaubt der Gesetzgeber eine flexible Gestaltung nach den Bedürfnissen der Familie.

Gesetzliche Grundlagen der Elternzeit

Der Anspruch auf Elternzeit richtet sich nach § 15 BEEG. Beide Elternteile haben jeweils einen eigenen Anspruch, unabhängig voneinander. Er gilt für leibliche Kinder, Adoptivkinder und in besonderen Fällen auch für Enkelkinder. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, es wird jedoch nicht beendet. Ein besonderer Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor dem geplanten Start. Arbeitgeber dürfen in dieser Phase nicht ordentlich kündigen.

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Seit Mai 2025 gelten vereinfachte Regelungen für die Beantragung. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Mai 2025 geboren wurden, können ihre Elternzeit per E-Mail anmelden. Vorher war eine handschriftliche Unterschrift erforderlich. Die Anmeldefrist beträgt sieben Wochen vor Beginn innerhalb der ersten drei Lebensjahre. Für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt hingegen eine Frist von 13 Wochen. Diese Neuerung durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz erleichtert den gesamten Prozess erheblich.

Beliebte Aufteilungsmodelle für Paare

Viele Familien entscheiden sich für das klassische Modell: Die Mutter nimmt zwölf Monate Elternzeit, der Vater übernimmt zwei Monate. Laut einer Bertelsmann-Studie von 2025 wünschen sich jedoch 44 Prozent der Befragten eine gleichmäßige Verteilung mit je sieben Monaten. In der Praxis beziehen Frauen durchschnittlich 11,6 Monate Elterngeld, Männer lediglich 2,8 Monate. Die Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit bleibt damit groß. Dennoch steigt die Zahl der Väter, die mehr als nur die Partnermonate in Anspruch nehmen. Etwa 46 Prozent aller Väter beziehen mittlerweile Elterngeld.

Modell Aufteilung Ideal für Gut zu wissen
Klassisches Modell 12 Monate + 2 Monate Familien mit klassischer Rollenverteilung Häufigste Variante; der Vater nimmt meist nur die zwei Partnermonate
Gleichmäßige Teilung je 7 Monate Paare, die die Betreuung fair aufteilen wollen Wunschmodell von 44 % der Befragten (Bertelsmann 2025)
Abwechselnde Betreuung 6–8 Monate nacheinander Paare mit flexiblen Jobs Ein Elternteil startet, der andere übernimmt anschließend
Kombiniertes Modell parallele + abwechselnde Phasen Selbstständige & Teilzeitkräfte Individuell zuschneidbar auf Einkommen und Fixkosten
📊 In der Praxis Frauen beziehen im Schnitt 11,6 Monate, Männer nur 2,8 Monate Elterngeld – inzwischen nehmen rund 46 % der Väter Elterngeld in Anspruch.

Ein weiteres Modell sieht eine abwechselnde Betreuung vor. Hierbei nimmt zunächst ein Elternteil sechs bis acht Monate Elternzeit. Im Anschluss übernimmt der Partner für einen vergleichbaren Zeitraum. Manche Familien kombinieren auch parallele und abwechselnde Phasen miteinander. Gerade für Selbstständige oder Teilzeitbeschäftigte bieten sich individuelle Lösungen an. Die gewählte Aufteilung hängt oft vom Einkommen, den Fixkosten und den beruflichen Perspektiven ab. Eine frühzeitige Planung ist dabei ratsam.

Elterngeld Plus: Vorteile bei Teilzeitarbeit

Elterngeld Plus richtet sich besonders an Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten. Jeder Monat Basiselterngeld lässt sich in zwei Monate Elterngeld Plus umwandeln. Ohne Erwerbseinkommen beträgt es maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, also höchstens 900 Euro monatlich. Bei Teilzeitarbeit kann das monatliche Elterngeld Plus jedoch genauso hoch ausfallen wie das Basiselterngeld mit Teilzeiteinkommen. Die maximale Bezugsdauer liegt bei bis zu 28 Monaten, inklusive Partnerschaftsbonus sogar bei 32 Monaten. Mindestens 150 Euro pro Monat erhalten auch Eltern ohne vorheriges Erwerbseinkommen.

Elterngeld Plus: Vorteile bei Teilzeitarbeit

Besonders lohnenswert ist diese Variante bei moderater Teilzeit. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht dies: Bei 2.000 Euro Nettoverdienst vor der Geburt und 900 Euro Teilzeiteinkommen danach beträgt der Einkommensverlust 1.100 Euro. Das Basiselterngeld würde 715 Euro betragen. Das Elterngeld Plus erreicht bei gleicher Teilzeit denselben Betrag, wird aber doppelt so lange ausgezahlt. Über den gesamten Bezugszeitraum entsteht dadurch ein finanzielles Plus von mehreren tausend Euro. Auch aus steuerlicher Sicht kann eine Streckung auf mehrere Kalenderjahre sinnvoll sein. Hohe Nachzahlungen durch den Progressionsvorbehalt lassen sich auf diese Weise verringern.

Partnermonate richtig nutzen

Die sogenannten Partnermonate erweitern den Basiselterngeld-Anspruch von zwölf auf 14 Monate. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger verdient als vorher. Beide Elternteile müssen Elterngeld beantragen und das Kind gemeinsam im Haushalt betreuen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen desjenigen, der die Partnermonate beansprucht. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf diese zwei Extramonate. Dafür muss das Kind zu mindestens 70 Prozent im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils leben.

Seit April 2024 gelten allerdings strengere Regeln für den gleichzeitigen Bezug. Beide Elternteile dürfen Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat parallel beziehen. Dieser gemeinsame Monat muss innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate liegen. Im 13. und 14. Lebensmonat ist ein paralleler Bezug von Basiselterngeld ausgeschlossen. Möchten beide Elternteile dennoch gemeinsam Elterngeld erhalten, bietet Elterngeld Plus eine Alternative. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind Eltern von Mehrlingen, Frühgeborenen oder Kindern mit Behinderung.

Partnerschaftsbonus als Anreiz für geteilte Betreuung

Neben den Partnermonaten gibt es den Partnerschaftsbonus. Er belohnt Paare, die sich die Betreuung ihres Kindes aufteilen und beide in Teilzeit arbeiten. Pro Elternteil werden bis zu vier weitere Monate Elterngeld Plus gewährt. In diesem Zeitraum müssen beide Partner zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Es zählt der Durchschnitt innerhalb eines Lebensmonats, nicht jede einzelne Woche. Zwischen 150 und 900 Euro monatlich kommen so zum Gehalt hinzu.

Partnerschaftsbonus als Anreiz für geteilte Betreuung

Der Partnerschaftsbonus lässt sich vor, zwischen oder nach den regulären Elterngeld-Monaten einsetzen. Auch getrennt erziehende Eltern können ihn beantragen. Alleinerziehende erhalten den Bonus sogar allein, sofern sie die Arbeitszeitvorgaben erfüllen. Wird die vorgeschriebene Stundenzahl in einem Monat nicht eingehalten, muss der Bonus für diesen Monat zurückgezahlt werden. Die übrigen Monate bleiben davon unberührt, solange mindestens zwei Bonusmonate die Voraussetzungen erfüllen. Eine sorgfältige Abstimmung mit dem Arbeitgeber verhindert böse Überraschungen. Es ist zudem nicht wichtig ob ein Paar verheiratet ist oder nicht.

Aktuelle Einkommensgrenzen und Elternzeit Neuerungen ab 2025

Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Diese Grenze gilt einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich deutlich vom Bruttoeinkommen, da Freibeträge und Sonderausgaben abgezogen werden. Wird die Grenze überschritten, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig. Noch im Jahr 2023 lag die Grenze für Paare bei 300.000 Euro. Die schrittweise Absenkung betrifft vor allem Doppelverdiener mit höherem Gehalt.

Bereich Früher Jetzt (seit 2024/2025)
Einkommensgrenze (Paare) 300.000 € zu versteuerndes Einkommen (2023) 175.000 € – einheitlich für Paare & Alleinerziehende (Geburten ab 1.4.2025)
Antragstellung Handschriftliche Unterschrift nötig Anmeldung per E-Mail möglich (Kinder ab 1.5.2025)
Geburtsurkunde Musste eingereicht werden Automatisierter Datenabruf beim Standesamt
Paralleler Bezug (Basiselterngeld) Länger gemeinsam möglich Max. 1 Monat, nur in den ersten 12 Lebensmonaten (seit April 2024)
⚠️ Wichtig Wird die Einkommensgrenze überschritten, entfällt der Elterngeld-Anspruch vollständig. Das zu versteuernde Einkommen liegt durch Freibeträge oft deutlich unter dem Bruttoeinkommen.

Neben der Einkommensgrenze brachte das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz weitere Erleichterungen. Die Beantragung per E-Mail ist ein wesentlicher Fortschritt für berufstätige Eltern. Auch der automatisierte Datenabruf bei Standesämtern vereinfacht das Verfahren. Eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk „zur Beantragung von Elterngeld“ muss nicht mehr zwingend eingereicht werden. Die Koalition hat für die laufende Legislaturperiode weitere Reformen angekündigt. Ob eine Ausweitung der Partnermonate auf vier Monate kommt, bleibt abzuwarten.

Fazit zur Aufteilung der Elternzeit

Fazit zur Aufteilung der ElternzeitDie Aufteilung der Elternzeit bietet Familien zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus lassen sich je nach Lebenssituation kombinieren. Eltern mit dem Plan, nach der Geburt in Teilzeit zu arbeiten, profitieren finanziell besonders vom Elterngeld Plus. Die Partnermonate ermöglichen eine bessere Beteiligung beider Elternteile an der Betreuung. Eine individuelle Planung mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums hilft, die optimale Variante für die eigene Familie zu ermitteln. Die gesetzlichen Neuerungen seit 2024 erfordern jedoch genaue Aufmerksamkeit bei der Antragstellung.