Wer in Deutschland mit einem Fahrzeug auf die Straßen will, muss nicht nur über die notwendige Fahrerlaubnis verfügen, sondern auch das Auto offiziell anmelden. Das geht klassischerweise bei der Kfz-Zulassungsbehörde, über die jeder Landkreis verfügt. Seit jeher wird die Zulassung dort durchgeführt, allerdings sollte man sich in der Regel etwas Zeit mitnehmen, auch wenn man über einen Termin verfügt. Die Alternative dazu ist das „i-Kfz Verfahren„, bei dem die Fahrzeugzulassung online durchgeführt werden kann.
Wer also schon sein Wunschkennzeichen in Fulda zur Verfügung hat und jetzt nur noch das Auto anmelden muss, der kann das auch schnell und einfach ohne Wartezeit online erledigen. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung wurde vom Bund eingeführt, federführend ist heute das Bundesministerium für Verkehr. Verwaltet wird sie von den Bundesländern und Kommunen. Wie das funktioniert und worauf man achten muss, gibt es in diesem Artikel zu erfahren.

i-Kfz – Was ist die elektronische Zulassung?
Letztendlich ist i-Kfz nichts anderes, als was es auch schon in vielen anderen Bereichen gibt – die Digitalisierung bisheriger Vorgänge. Die Anmeldung oder auch Abmeldung eines Fahrzeuges erforderte bis dato immer den Auftritt bei der Zulassungsbehörde, wo es mal mehr und mal weniger schnell zur Sache geht. Doch mittlerweile geht es auch einfacher und schneller, wenn man sich der internetbasierten Fahrzeugzulassung bedient, die vom Bundesministerium für Verkehr eingeführt wurde. Jedoch gibt es keine zentrale Seite, über die der Vorgang funktioniert. Wie bisher auch ist die Umsetzung der Zulassung den Ländern und Kommunalverwaltungen überlassen.
Fortan können Bürger und juristische Personen verschiedene Dienste bei den Online Zulassungsstellen durchführen. Dazu gehören die An- und Abmeldung eines Fahrzeuges, die Wiederzulassung, das Umschreiben mit oder ohne Halterwechsel, die Tageszulassung und das Verwalten von Saison-, Oldtimer- und Elektrokennzeichen. Um i-Kfz nutzen zu können, braucht es einen digital nutzbaren Personalausweis. Ist aber alles vorhanden, so gibt es einige Vorteile, von denen man zukünftig profitieren kann. Das gilt vor allem auch für Unternehmen, die gleich mehrere Fahrzeuge auf einmal zulassen können. Ein Vorteil ist, dass der Service rund um die Uhr zur Verfügung steht und es keine Wartezeiten gibt.

So funktioniert die elektronische Zulassung
Wer einen Dienst der Zulassungsstelle nutzen möchte, muss die entsprechende Seite des Landkreises nutzen. In Anspruch genommen werden kann der Dienst von allen Bürgern sowie juristischen Personen, also beispielsweise Versicherungen, Dienstleister für Zulassungen oder Autohäuser. Wer als Unternehmen mehr als 500 Anträge im Jahr stellt, kann zusätzlich die Großkundenschnittstelle nutzen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeboten wird. Der Vorgang selbst ist dann sehr einfach und ähnelt der Zulassung in der Behörde selbst. Es braucht je nach Dienst bestimmte Unterlagen und Angaben, die online eingereicht und eingegeben werden. Die Gebühren können dann durch Angabe der Bankverbindung gezahlt werden. Die Dokumente ähneln sich wie bei den normalen Vorgängen, allerdings ist stets die digitale Authentifizierung notwendig.
Benötigte Unterlagen für i-Kfz

Juristische Personen brauchen ein Unternehmenskonto bei ELSTER mit Zertifikat. Gezahlt werden können die Gebühren per Bankverbindung. Will man ein Fahrzeug zulassen, umschreiben oder wiederzulassen, braucht man die gültige Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und in manchen Fällen Sicherheitsprüfung (SP), was bei Neuwagen nicht benötigt wird. Außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Will man ein Fahrzeug abmelden, braucht es nur die Zulassungsbescheinigung I mit Stempelplaketten und den Sicherheitscodes.

Vier unterschiedliche Stufen
Wenn man sich über die internetbasierte Fahrzeugzulassung informiert, kann man immer wieder von unterschiedlichen Stufen lesen. Diese beschreiben nichts anderes, als einzelne Abschnitte der Entwicklung des i-Kfz, wie es vom Bundesministerium für Verkehr umgesetzt wurde. Die Stufe 1 wurde 2015 umgesetzt und bedeutete nur, dass man die Außerbetriebsetzung über das Internet beantragen konnte. Mit Stufe 2 war auch die Wiederzulassung möglich. Umschreibungen, weitere Varianten der Wiederzulassung und die Neuzulassung waren schließlich mit Stufe 3 erreicht. Seit September 2023 gilt die Stufe 4. Online kostet eine Zulassung 12,80 Euro statt 30 Euro vor Ort. Juristische Personen dürfen den Dienst seitdem ebenfalls nutzen. Weitere Details dazu können in dem Flyer auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr nachgelesen werden.

Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Zulassung
Der Vorteil der elektronischen Zulassung ist, dass sie wirklich sehr einfach und bequem ist. Dennoch gibt es immer wieder Fragen dazu. Die wichtigsten davon sind hier aufgelistet, dazu auch die richtigen Antworten.
Wie funktioniert die elektronische Zulassung?
Bei der i-Kfz, also der elektronischen Zulassung, kann man ein Fahrzeug online an- und abmelden, wiederzulassen, umschreiben und weitere Dienste nutzen. Benötigt werden die normalen Unterlagen mitsamt einer Möglichkeit, sich digital ausweisen zu können. Das geht unter anderem mit den neuen Personalausweisen.

Wie lange dauert i-Kfz?
Der große Vorteil der Online Zulassung besteht darin, dass keine Wartezeit entsteht. In Standardfällen wird der Antrag automatisch geprüft, Bescheid und vorläufiger Nachweis stehen sofort bereit. Damit darf man bis zu 14 Tage fahren, die Papiere folgen per Post.

Wie funktioniert die Online Außerbetriebsetzung?
Die Online Außerbetriebsetzung ist eine der frühesten Möglichkeiten beim i-Kfz gewesen. Dafür benötigt man lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes. Eine Identifizierung ist nicht notwendig.

Was ist i-Kfz Stufe 4?
Die Stufe 4 beschreibt die vierte Umsetzung der digitalen Fahrzeugzulassung, die im September 2023 für alle Autos eingeführt wurde. Eine wesentliche Änderung, die damit einherging, war, dass auch juristische Personen i-Kfz nutzen können.

Welche i-KfZ Stufen gibt es?
Es gibt vier i-Kfz Stufen. Damit wird beschrieben, wie über die Jahre der Dienst stetig erweitert wurde. 2015 ging es zunächst mit der Außerbetriebsetzung los, ehe über die Jahre immer weitere Möglichkeiten eingeführt wurden. Heute können Bürger und juristische Personen Fahrzeuge an- und abmelden, wiederzulassen oder auch umschreiben lassen.

Fazit zur elektronischen Fahrzeugzulassung i-Kfz


