Ein positiver Drogentest bei einer Verkehrskontrolle landet regelmäßig als Mitteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die Behörde prüft daraufhin die Fahreignung. Von dort führt der Weg in vielen Fällen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung. Seit dem 22. August 2024 steht dafür mit § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung eine eigene Norm im Gesetz, die das Cannabisgesetz nötig gemacht hat. Der einmalige Nachweis von Tetrahydrocannabinol begründet für sich genommen keine Anordnung mehr, solange keine weiteren Umstände hinzutreten. Betroffene planen je nach Konsummuster sechs oder zwölf Monate belegte Abstinenz ein.
Die Begutachtung dauert drei bis vier Stunden. Sie setzt sich aus drei Teilen zusammen: einer medizinischen Untersuchung, einem Leistungstest am Rechner und einem psychologischen Gespräch. Alle drei Teile finden am selben Tag statt. Bei Drogenfragestellungen ist ein Abstinenzprogramm vorgeschaltet, dessen Belege am Untersuchungstag den gesamten geforderten Zeitraum lückenlos abdecken müssen. Der zeitliche Vorlauf bestimmt damit den ganzen Zeitplan. Ein erstes Urinscreening erst nach der Ladung zur Begutachtung verlängert das Verfahren um sechs bis zwölf Monate. Denn rückwirkende Nachweise sind ausgeschlossen. Der Abstinenzzeitraum beginnt daher erst mit der ersten dokumentierten Probe. Die amtlich anerkannte Begutachtungsstelle suchen Betroffene selbst aus, an Vorschläge der Behörde sind sie nicht gebunden.
Wann die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13a FeV eine MPU anordnet
Die Vorschrift trennt zwei Wege. Bei Tatsachen, die eine Cannabisabhängigkeit nahelegen, ordnet die Behörde zunächst ein ärztliches Gutachten an. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt sie nach Satz 1 Nummer 2 in vier Fällen. Erstens, wenn ein ärztliches Gutachten Anzeichen für Cannabismissbrauch ergibt. Zweitens, wenn der Betroffene wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen hat. Drittens, wenn die Behörde die Fahrerlaubnis früher aus einem dieser Gründe entzogen hat. Viertens, wenn zu klären ist, ob die Problematik noch fortbesteht. Verstöße, die ausschließlich § 24c des Straßenverkehrsgesetzes betreffen, bleiben bei dieser Zählung außer Betracht, was Fahranfänger in der Probezeit entlastet.
Hohe Wirkstoffwerte lösen weiterhin Zweifel an der Fahreignung aus. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am 23. Juli 2026 eine MPU-Anordnung gegen einen Fahrer. Bei ihm hatte eine Blutprobe im Februar 2025 einen Wert von 47,8 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum ergeben. Das Gericht führt den Fall unter dem Aktenzeichen VG 11 L 401/26. Cannabismissbrauch liegt nach dieser Linie vor, wenn Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig getrennt werden. Eine erst später vorgelegte Verordnung für Medizinalcannabis änderte an der Bewertung des zurückliegenden Verhaltens nichts. Für die Beibringung des Gutachtens setzt die Behörde eine Frist, üblicherweise zwischen acht und dreizehn Wochen.
Ablauf der Begutachtung mit Medizin, Leistungstest und Gespräch
Die Reihenfolge der drei Bausteine ist nicht vorgeschrieben. Im medizinischen Teil erhebt eine verkehrsmedizinisch qualifizierte Ärztin oder ein Arzt den körperlichen Befund. Danach folgt ein Gespräch über die Konsumgeschichte. Anschließend prüft die Ärztin oder der Arzt die vorgelegten Abstinenzbelege. Bei Bedarf veranlasst sie oder er zusätzlich eigene Laborwerte aus Blut oder Urin. Der Leistungstest läuft am Rechner und misst verkehrsrelevante Grundfunktionen wie Reaktionsschnelligkeit, Aufmerksamkeit, Konzentration, Belastbarkeit und Orientierung. Ein schwaches Ergebnis in diesem Teil lässt sich durch eine Fahrverhaltensbeobachtung ausgleichen, die die Begutachtungsstelle im Anschluss anbietet.
| MEDIZIN | LEISTUNG | GESPRÄCH · 45–60 MIN |
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🩺
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Medizinische Untersuchung
Verkehrsmedizinisch qualifizierter Arzt erhebt den körperlichen Befund, Gespräch zur Konsumgeschichte, Prüfung der Abstinenzbelege – bei Bedarf eigene Blut- oder Urinwerte.
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🖥
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Leistungstest am Rechner
Misst Reaktionsschnelligkeit, Aufmerksamkeit, Konzentration, Belastbarkeit und Orientierung. Schwaches Ergebnis? Eine Fahrverhaltensbeobachtung gleicht es aus.
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💬
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Psychologisches Gespräch HAUPTTEIL
Konsumgeschichte, Tatumstände, Umgang mit Rückfallrisiken, Alltagsveränderungen. Auswendig Gelerntes fällt auf – gefragt wird nach konkreten Situationen, Anlässen und Zeitangaben.
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Das psychologische Gespräch bildet den Hauptteil und dauert etwa 45 bis 60 Minuten. Die Gutachterin oder der Gutachter fragt nach der Konsumgeschichte und nach den Umständen der Tat. Dazu kommen Fragen zum Umgang mit Rückfallrisiken. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Veränderungen im Alltag, die den Verzicht tragen. Auswendig gelernte Antworten fallen auf, weil der Gutachter nach konkreten Situationen, Anlässen und Zeitangaben fragt. Das Gutachten geht an die Person, die es beauftragt hat, und gelangt nur durch eigene Vorlage zur Behörde. Die Fragestellung selbst gibt die Behörde nach § 11 Absatz 6 FeV vor.
Abstinenznachweis über Urinscreening oder Haaranalyse
Bei gelegentlichem Cannabiskonsum verlangen die Begutachtungsstellen in der Regel sechs Monate belegte Abstinenz, bei regelmäßigem oder fortgeschrittenem Konsum zwölf Monate. Das Urinprogramm umfasst dabei vier Kontrollen in sechs Monaten und sechs Kontrollen in zwölf Monaten. Die Termine werden kurzfristig mitgeteilt, meist 24 bis 48 Stunden vorher, damit sich der Zeitpunkt nicht einplanen lässt. Ein versäumter Termin zählt wie ein positives Ergebnis. Er setzt das gesamte Programm zurück. Dadurch verschiebt sich der Zeitplan um Monate, und der Untersuchungstermin rückt nach hinten.
Die Haaranalyse arbeitet mit der Wachstumsrate von etwa einem Zentimeter Kopfhaar pro Monat. Ausgewertet werden Segmente von höchstens drei Zentimetern, sodass sechs Monate zwei Analysen und zwölf Monate vier Analysen erfordern. Das Kopfhaar muss mindestens drei Zentimeter lang sein, und intensive Blondierungen oder chemische Behandlungen können die Probe unbrauchbar machen. Personen ohne ausreichendes Kopfhaar weichen auf das Urinprogramm aus. Beide Verfahren lassen sich kombinieren, wenn im Nachweiszeitraum sonst eine Lücke offen bliebe.
Anforderungen an das Labor und der nötige Vorlauf
Anerkannt werden ausschließlich Analysen, die den CTU-Kriterien entsprechen, also den chemisch-toxikologischen Untersuchungskriterien für forensisch verwertbare Befunde. Sie regeln die Identitätsprüfung mit amtlichem Ausweis und die Probenentnahme unter Sicht. Dazu kommt die lückenlose Dokumentation der Probenkette. Schließlich geben sie die Analysemethodik im akkreditierten Labor vor. Ein Befund vom Hausarzt ohne diese Anbindung wird von der Begutachtungsstelle zurückgewiesen, unabhängig davon, wie sauber das Ergebnis ausfällt. Die Anmeldung läuft über eine Begutachtungsstelle oder ein Labor, das ein eigenes Abstinenzkontrollprogramm führt.
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–14
MONATE
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Anmeldung zum Abstinenzprogramm
Frühester Start des Nachweiszeitraums – zurückliegende Monate zählen nicht.
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–12
MONATE
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Erste dokumentierte Probe
Ab hier läuft die belegte Abstinenz – 6 Urinkontrollen oder 4 Haaranalysen folgen.
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–1
MONAT
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Letzter Beleg
Höchstens 2 bis 4 Wochen vor der Begutachtung – sonst stimmt die Aktualität nicht.
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✓0
TERMIN
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Begutachtung
Der 2-Monats-Puffer für Auswertung, Terminvergabe und Aktenlauf sichert den Tag ab.
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Der Nachweiszeitraum beginnt frühestens mit der Anmeldung zum Programm, denn zurückliegende Monate lassen sich nicht nachträglich belegen. Bei zwölf Monaten Abstinenz liegt der sinnvolle Start rund vierzehn Monate vor dem angestrebten Untersuchungstermin. Denn Auswertung, Terminvergabe und Aktenlauf kosten zusätzliche Wochen. Dieser Puffer von zwei Monaten sichert den geplanten Termin ab. Der letzte Beleg sollte höchstens zwei bis vier Wochen vor der Begutachtung liegen, damit die Aktualität stimmt. Eine bereits ergangene Anordnung der Behörde läuft parallel zu dieser Vorbereitung weiter, weshalb eine Fristverlängerung rechtzeitig schriftlich beantragt wird.
Kosten von Gutachten, Nachweisen und Vorbereitung
Das Gutachten bei einer Drogenfragestellung kostet je nach Begutachtungsstelle und Umfang der Fragestellung etwa 800 bis 1.200 Euro. Eine einzelne Urinprobe schlägt mit 50 bis 190 Euro zu Buche. Eine Haaranalyse kostet 150 bis 350 Euro. Damit liegt das Abstinenzprogramm insgesamt zwischen 400 und 1.400 Euro, abhängig von Dauer und Anzahl der Proben. Hinzu kommen die Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für die Neuerteilung sowie gegebenenfalls die Kosten eines vorgeschalteten ärztlichen Gutachtens. Sämtliche Beträge tragen die Betroffenen selbst, da weder Krankenkassen noch Versicherungen dafür aufkommen.
Eine verkehrspsychologische Beratung kostet je nach Stundenzahl 250 bis 3.000 Euro und bleibt freiwillig, erhöht die Bestehensquote aber spürbar. Seriosität zeigt sich an der Anerkennung nach § 71 FeV für die verkehrspsychologische Beratung. Ein zweites Merkmal sind Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV. Diese Kurse bieten ausschließlich amtlich anerkannte Träger an. Manche Anbieter versprechen eine Bestehensgarantie oder verlangen Vorkasse für ein Gesamtpaket. Andere bieten Kontakte zu angeblich wohlwollenden Gutachtern an. Solche Anbieter arbeiten außerhalb des anerkannten Rahmens und sind für die Vorbereitung ungeeignet. Begutachtungsstelle und Beratungsstelle bleiben organisatorisch getrennt.
Negatives Gutachten, Wiederholung und Tilgungsfristen
Fällt das Gutachten negativ aus, bleibt es zunächst in der Hand der begutachteten Person. Eine Vorlage bei der Behörde unterbleibt in diesem Fall meist. Trifft das angeforderte Gutachten nicht fristgerecht ein, darf die Behörde nach § 11 Absatz 8 FeV auf die Nichteignung schließen. Das negative Ergebnis wirkt sich dann trotzdem aus. Der Antrag auf Neuerteilung lässt sich zurücknehmen, bevor ein Ablehnungsbescheid ergeht, was eine erneute Verwaltungsgebühr erspart. Eine gesetzliche Sperrfrist für eine zweite Begutachtung existiert nicht, die sinnvolle Wartezeit richtet sich nach dem benannten Mangel. Rein formale Lücken schließt eine Nachbesserung binnen weniger Wochen, eine unzureichend aufgearbeitete Konsumproblematik verlangt Monate.
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⏱ Rein formale Lücke
Nachbesserung binnen weniger Wochen. Keine gesetzliche Sperrfrist für die zweite Begutachtung.
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🧠 Konsumproblematik
Verlangt Monate echter Aufarbeitung. Ein anerkannter Kurs nach § 70 FeV verkürzt die Abstinenz teils auf 6 Monate.
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| 2,5 J. | Kürzeste Frist für bestimmte Eintragungen |
| 5 J. | Ordnungswidrigkeit § 24a Abs. 1a StVG (2 Punkte) – danach entfallen die Punkte |
| 10 J. | Strafgerichtliche Entziehung – plus 1 Jahr Überliegefrist |
Jedes Gutachten benennt die Gründe für das Ergebnis, und genau diese Punkte bearbeitet eine gezielte Nachbereitung. Ein anerkannter Kurs nach § 70 FeV verkürzt die geforderte Abstinenzdauer in bestimmten Konstellationen auf sechs Monate. Für die Eintragungen im Fahreignungsregister gelten Tilgungsfristen von zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Die Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1a StVG bringt zwei Punkte. Das Register tilgt diesen Eintrag nach fünf Jahren, danach entfallen die Punkte wieder. Eine strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wird erst nach zehn Jahren gelöscht, ergänzt um die Überliegefrist von einem Jahr.
Fazit zur MPU nach Cannabis




