Ein abgerissener Zulaufschlauch hinter der Waschmaschine braucht keine zehn Minuten, um Estrich und Wandputz einer ganzen Etage zu durchnässen. Leitungswasser verursachte 2024 einen Schadenaufwand von 4,9 Milliarden Euro. Diese Zahl stammt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Sie ist der höchste Wert seit Beginn der Statistik und mehr als das Doppelte von 2015. Über die Hälfte aller Schäden in der Wohngebäudeversicherung entfällt inzwischen auf Wasser aus Rohren. Der Aufwand hat sich seit 2019 um rund 60 Prozent erhöht. Dabei zählen die Versicherer mehr als eine Million gemeldeter Fälle pro Jahr.
Welche Versicherung zahlt, hängt an drei Fragen. Woher stammt das Wasser, was hat es beschädigt und wer hat den Austritt zu verantworten. Aus den Antworten ergibt sich die Aufteilung zwischen Wohngebäude-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Alle drei können bei einem einzigen Schadenfall parallel zuständig sein und rechnen getrennt ab. Fehler in den ersten Stunden kosten bares Geld. Eine verspätete Meldung oder ein voreilig entsorgtes Sofa verringert die Entschädigung spürbar. Daran ändert auch eine dem Grunde nach unstrittige Deckung nichts.
Was Leitungswasser im Sinne der Versicherungsbedingungen bedeutet
Versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Zu- oder Ableitungsrohren, aus Heizungsanlagen, Klimageräten, Wasch- und Spülmaschinen oder deren angeschlossenen Schläuchen austritt. Der Begriff umfasst den Rohrbruch in der Wand ebenso wie den gelösten Schlauch. Dazu zählen auch der defekte Dichtring der Spülmaschine und die undichte Fußbodenheizung im Estrich. Aquarien, Wasserbetten und Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes sind je nach Bedingungswerk eingeschlossen. Sie tauchen in älteren Verträgen aber häufig nicht auf. Ein Blick in die Police lohnt sich daher vor dem Schadenfall.
Wasser, das von außen ins Gebäude gelangt, fällt aus dieser Definition heraus. Regen durch ein undichtes Dach und aufsteigendes Grundwasser zählen nicht zum Leitungswasser. Dasselbe gilt für einen über die Ufer getretenen Bach und für Wasser aus der Kanalisation. Ausgeschlossen bleiben ebenso Kondenswasser, Schimmel aus falschem Lüftungsverhalten und die allmähliche Durchfeuchtung über Jahre, weil Versicherer den plötzlichen Schadenfall ersetzen. Ein Rohr tropft seit Monaten, die Feuchtefahne im Putz war sichtbar. Ein solcher Schaden gilt als allmähliche Einwirkung und wird gekürzt oder komplett abgelehnt.
Gebäudeversicherung für fest Verbautes, Hausrat für alles Bewegliche
Die Wohngebäudeversicherung zahlt für alles, was fest mit dem Haus verbunden ist. Dazu gehören Mauerwerk, Decken, Estrich, Putz, Tapeten, verklebte Bodenbeläge, Sanitärobjekte, fest verlegte Rohre und in vielen Verträgen die eingebaute Küche. Sie übernimmt die Reparatur des gebrochenen Rohres, die Ortung der Bruchstelle und die Wiederherstellung der aufgestemmten Fläche samt Fliesen. Entschädigt wird zum Neuwert, sofern die Versicherungssumme zum Gebäude passt. Eine Unterversicherung kürzt die Auszahlung anteilig. Bei falsch angesetzten Wohnflächen entstehen dadurch schnell fünfstellige Lücken.
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🏠 Wohngebäudeversicherung
alles, was fest mit dem Haus verbunden ist
Mauerwerk, Decken, Estrich, Putz · Tapeten und verklebte Bodenbeläge · Sanitärobjekte, fest verlegte Rohre · oft die eingebaute Küche · Ortung der Bruchstelle & Wiederherstellung
Erstattung: zum Neuwert – sofern die Versicherungssumme stimmt.
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🛒 Hausratversicherung
alles Bewegliche in der Wohnung
Möbel, Teppiche, Kleidung, Bücher · Elektrogeräte · lose verlegtes Laminat · Reinigung nasser Textilien · Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit (meist bis 100 Tage)
Erstattung: Wiederbeschaffungswert gleichwertiger Neuware.
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Die Hausratversicherung ersetzt bewegliche Sachen, also Möbel, Teppiche, Kleidung, Bücher, Elektrogeräte und lose verlegtes Laminat. Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert gleichwertiger Neuware und übernimmt die Reinigung nasser Textilien. Hotelkosten trägt sie, sobald die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist, üblicherweise für bis zu 100 Tage. Mieter haben keinen Anspruch aus der Gebäudepolice des Vermieters, denn diese schützt ausschließlich die Substanz des Hauses. Durchnässte Möbel bleiben ohne eigene Hausratpolice unversichert. Der Ersatz geht dann aus der eigenen Tasche.
Haftpflicht des Verursachers und Regress zwischen den Versicherern
Läuft Wasser in eine fremde Wohnung, tritt die Privathaftpflicht des Verursachers ein. Sie ersetzt die beschädigten Sachen der Nachbarn unter der Wohnung, also Tapeten, Parkett und Elektronik. Dafür muss ein Verschulden vorliegen, etwa eine vergessene laufende Badewanne. Schäden an gemieteten Räumen deckt sie nur bei eingeschlossenen Mietsachschäden. Dieser Baustein fehlt in älteren Policen oft oder ist eng gedeckelt. Die eigenen Sachen des Verursachers bleiben außen vor, dafür ist dessen eigene Hausratversicherung zuständig.
Ohne Verschulden gibt es keine Haftung. Bei einem plötzlichen Rohrbruch in der Wand nimmt der Nachbar daher seinen eigenen Hausratversicherer in Anspruch. Zwischen den Gesellschaften läuft der Ausgleich über § 86 VVG. Diese Norm lässt den Anspruch des Geschädigten auf den zahlenden Versicherer übergehen. Gegen Mieter verzichtet der Gebäudeversicherer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf diesen Regress, solange nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt, während er bei grober Fahrlässigkeit auf den Mieter zugreifen darf und dessen Haftpflichtversicherer in Anspruch nimmt.
Regen, Rückstau und Hochwasser nur mit Elementarbaustein
Überschwemmung, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Schneedruck, Erdrutsch und Erdbeben stehen in keiner Standardpolice. Diese Gefahren erfordern den Zusatzbaustein Elementarschäden, der sich sowohl an die Gebäude- als auch an die Hausratversicherung anhängen lässt. Rund 57 Prozent der privaten Wohngebäude in Deutschland sind gegen solche Naturgefahren abgesichert, obwohl Starkregen jede Lage treffen kann und auch Keller weit ab von Flüssen unter Wasser setzt, was die Schadenbilanzen der vergangenen Jahre regelmäßig zeigen.
| ✗ Überschwemmung & Starkregen · Rückstau aus der Kanalisation · Schneedruck · Erdrutsch · Erdbeben – nur mit Elementarbaustein |
| ✓ Rohrbruch, gelöster Schlauch, undichte Fußbodenheizung – bereits in der Standard-Leitungswasserdeckung |
Der Rückstauschutz ist an eine Bedingung geknüpft. Versicherer verlangen eine funktionstüchtige Rückstausicherung und kürzen die Leistung, wenn die Klappe fehlt, verklemmt oder seit Jahren keine Wartung gesehen hat. Politisch steht eine Pflicht zur Elementardeckung seit Jahren im Raum, das Bundesjustizministerium legte im Frühjahr 2026 Eckpunkte vor, nach denen neue Wohngebäudeverträge den Baustein automatisch enthalten sollen. Für bestehende Verträge ist ein späterer Stichtag geplant, bis dahin müssen Eigentümer den Baustein selbst nachtragen lassen, was per kurzem Nachtrag zur Police geht.
Erste Schritte, Dokumentation und die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit
Der Haupthahn kommt zuerst, danach der Strom in den betroffenen Räumen, erst dann das Telefon. Fotos und ein kurzes Video vom nassen Zustand entstehen vor dem Aufwischen, weil sich das Ausmaß später kaum noch belegen lässt. Beschädigte Gegenstände gehören auf eine Liste mit Anschaffungsjahr und Kaufbeleg und bleiben bis zur Freigabe des Versicherers in der Wohnung, denn ein bereits entsorgtes Möbelstück lässt sich nicht mehr begutachten und wird in der Praxis nur teilweise ersetzt. Die Meldung an den Versicherer erfolgt unverzüglich, bei Mietwohnungen zusätzlich an den Vermieter.
Notmaßnahmen wie Abdichten, Auspumpen und das Abhängen nasser Vorhänge verlangt § 82 VVG ausdrücklich, größere Sanierungsaufträge stimmen Versicherte vorher mit der Regulierung ab. Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, darf der Versicherer nach § 81 Absatz 2 VVG im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Das Landgericht Osnabrück hielt eine Quote von 70 Prozent für angemessen, nachdem eine Waschmaschine bei Abwesenheit gelaufen und der Zulaufschlauch abgerissen war, während viele neuere Tarife auf diese Kürzung bis zur Versicherungssumme verzichten, was im Bedingungswerk unter dem Stichwort Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit steht.
Trocknung, Mietminderung und die Frage der Selbstbeteiligung
Bautrockner und Ventilatoren laufen je nach Durchfeuchtung zwei bis sechs Wochen rund um die Uhr, die Gerätemiete trägt der Gebäudeversicherer als Teil der Wiederherstellung. Den Strom ziehen die Geräte aus der Wohnung der Bewohner, und dieser Mehrverbrauch lässt sich nach § 555a Absatz 3 BGB als Aufwendungsersatz vom Vermieter zurückfordern, sofern der Mieter den Schaden nicht verursacht hat. Ein Zwischenzähler an der Steckdose belegt den Verbrauch kilowattstundengenau und erspart eine Schätzung, über die sich später streiten lässt.
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Trocknung
2–6 Wochen
Bautrockner laufen rund um die Uhr. Die Gerätemiete trägt der Gebäudeversicherer. Der Strom läuft über die Wohnung – nach § 555a BGB vom Vermieter rückforderbar. Zwischenzähler an der Steckdose belegt den Verbrauch genau.
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Mietminderung (§ 536 BGB)
~20 %
bei zwei laufenden Geräten – so entschieden AG Köln (201 C 481/05) und LG Berlin (65 S 86/18). Bei völliger Unbewohnbarkeit bis zu 100 %. Gilt ab Anzeige des Mangels.
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Selbstbeteiligung
150–1.000 €
je Fall für Eigentümer. Achtung: zwei bis drei Schäden in fünf Jahren führen oft zu Ausschluss oder Kündigung – unabhängig von der Höhe.
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Die Miete mindert sich während der Trocknung kraft Gesetzes nach § 536 BGB, sobald der Mangel angezeigt ist. Gerichte sprachen bei zwei laufenden Geräten rund 20 Prozent zu (AG Köln, 201 C 481/05), das Landgericht Berlin bestätigte dieselbe Quote für den Dauerlärm eines Bautrockners (65 S 86/18), bei völliger Unbewohnbarkeit sind bis zu 100 Prozent möglich. Eigentümer rechnen daneben mit einer Selbstbeteiligung von meist 150 bis 1.000 Euro, denn zwei oder drei gemeldete Leitungswasserschäden in fünf Jahren bewegen Versicherer zu Ausschlüssen oder zur Kündigung, unabhängig von der Höhe der einzelnen Zahlung.
Fazit zum Wasserschaden und zur Frage, wer zahlt




